Indexdaten
PL-Nummer 1
LFC-Nummer 11
Erstellung 29.12.2024

Autor:

Wédiaklup
Mitglied des Ältestenrathes, etc. etc.
Planteam Servernetzwerk
Pl 1
Normausarbeitungsprozeß des
Planteam Servernetzwerkes

1 Einleitung

Für den geordneten Hergang des Veröffentlichens von Normen ist das Planteam Institut für Normung zuständig. Es verordnet in diesem Dokument seine Korpusstruktur und stellt folgende Bedingungen für das Ver­öffentlichen einer Norm auf:

  1. Alle verantwortlichen Autoren sind immatrikuliert
  2. Ein fachversierter Obmann hat die Erzeugnisse der Autoren gebilligt
  3. Der Ältestenrath bestätigt die Veröffentlichung und den Grad der Verbindlichkeit der Norm

2 Akteure

Die in Art. 1 Abs. II postulierte Rolle übernehmen die Inspektoren des Planteam Instituts für Normung; sie werden durch den Ältestenrath ernannt. Ihnen wird die Pflicht des verantwortungsbewußten Sichtens von Anträgen und des fachgerechten Anfertigens von Normdokumenten zutheil.

3 Dokumententypen

Das System des Instituts für Normung kennt vier Dokumententypen. In aufsteigender Wirksamkeit sind dies die Folgenden:

Entwurf Atomare, unveränderliche Texteinheit. Entwürfe werden stets einem Antrage zugeordnet und können durch den zuständigen Inspektor und durch den Antragsteller nebst autorisierten Nutzern erstellt werden. Antrag Menge von Entwürfen bezüglich eines Normungs gegenstandes. Anträge werden durch Immatrikulierte erstellt und einem Inspektor zugeordnet. Sollte es sich bei einem Antrage um einen Änderungsantrag an einer bestehenden Norm handeln, so ist auch die Bezugsnorm kenntlich gemacht. Revision Dokument, das eine bestehende Norm modifizert. Es wird einzig und allein durch einen zuständigen Inspektor ausgestellt und enthält weiterhin Informationen über die entscheidenden Anträge beziehungsweise Entwürfe. Revisionen haben einen Autorisierungsbeleg 4 beigelegt, der die Zustimmung des Ältestenrathes zur Veröffentlichung mittels Unterschriften dokumentiert. Norm Stets finalisiertes, für die Öffentlichkeit bestimmtes Dokument, das den aktuellen Stand der Vereinbarung zwischen Ältestenrath, Inspektoren und Autoren darstellt. Eine Norm führt den Autorisierungs­beleg der aktuellen Revision mit und wird dem Inspektor zugeordnet, der den Er- stellungsantrag der Norm beaufsichtigte.

4 Beleg der Gültigkeit einer Norm

Um zu belegen, daß eine Norm in ihrer aktuellen Fassung die Billigung des Ältestenrathes erhalten hat, ist ein Autorisierungsbeleg vonnöthen. Ein solcher existiert in zwei Ausprägungen:

Legitimationsbeleg Der Legitimationsbeleg gibt Auskunft darüber, daß der Ältestenrath den Normkandidaten zur Kenntnis genommen und für gut befunden hat. Er trägt die Unterschrift mindestens eines Mitgliedes des Ältestenrathes. Durch ihn zertifizierte Normen erhalten einen Empfehlungscharakter. Dekret der Rechtswirksamkeit Ein Dekret der Rechtswirksamkeit weist eine Norm als eine Sonderform des Typs aus, die einen Verordnungscharakter besitzt. Es bedarf der Unterschrift aller Mitglieder des Ältestenrathes und wird in der Regel in Form eines Auszuges aus dem Firmengesetzblatt vorgelegt.

5 Errata

Werden geringfügige Fehler in einem Normdokument entdeckt, die eines vollen Änderungsantrages nicht wert sind, so können diese durch Errata korrigiert werden. Sie verändern das Erscheinungsbild der Norm nicht, sondern werden als Anhang beigelegt. Jeder Immatrikulierte kann ein Erratum beantragen, das vor der Veröffentlichung der Zustimmung des Inspektors, nicht jedoch der des Ältestenrathes bedarf.

1 — Normausarbeitungsprozeß des Planteam Instituts für Normung

Version 1 (Ändern)
Datum 31.02.2024
Erstellt 01.01.2025
Maintainer wediaklup
Größe 8.33 KiB
Errata (Anzeigen)

Ursprung

Entwurf Erstellt
LFC 11 root 29.12.24

Versionsgeschichte

Revision Antrag Entwurf Erstellt Übernommen