Für den geordneten Hergang des Veröffentlichens von Normen
ist das Planteam Institut für Normung zuständig. Es verordnet
in diesem Dokument seine Korpusstruktur und stellt folgende Bedingungen
für das Veröffentlichen einer Norm auf:
Alle verantwortlichen Autoren sind immatrikuliert
Ein fachversierter Obmann hat die Erzeugnisse der Autoren gebilligt
Der Ältestenrath bestätigt die Veröffentlichung und den Grad der Verbindlichkeit der Norm
Die in Art. 1 Abs. II postulierte Rolle übernehmen die Inspektoren des
Planteam Instituts für Normung; sie werden durch den Ältestenrath
ernannt. Ihnen wird die Pflicht des verantwortungsbewußten Sichtens
von Anträgen und des fachgerechten Anfertigens von Normdokumenten
zutheil.
Das System des Instituts für Normung kennt vier Dokumententypen.
In aufsteigender Wirksamkeit sind dies die Folgenden:
Entwurf
Atomare, unveränderliche Texteinheit. Entwürfe
werden stets einem Antrage zugeordnet und können
durch den zuständigen Inspektor und durch
den Antragsteller nebst autorisierten Nutzern
erstellt werden.
Antrag
Menge von Entwürfen bezüglich eines Normungs
gegenstandes. Anträge werden durch Immatrikulierte
erstellt und einem Inspektor zugeordnet.
Sollte es sich bei einem Antrage um einen Änderungsantrag
an einer bestehenden Norm handeln, so ist auch die Bezugsnorm kenntlich gemacht.
Revision
Dokument, das eine bestehende Norm modifizert.
Es wird einzig und allein durch einen zuständigen
Inspektor ausgestellt und enthält weiterhin Informationen
über die entscheidenden Anträge beziehungsweise Entwürfe.
Revisionen haben einen Autorisierungsbeleg 4
beigelegt, der die Zustimmung des Ältestenrathes
zur Veröffentlichung mittels Unterschriften dokumentiert.
Norm
Stets finalisiertes, für die Öffentlichkeit
bestimmtes Dokument, das den aktuellen Stand der
Vereinbarung zwischen Ältestenrath, Inspektoren
und Autoren darstellt. Eine Norm führt den
Autorisierungsbeleg der aktuellen Revision mit
und wird dem Inspektor zugeordnet, der den Er-
stellungsantrag der Norm beaufsichtigte.
Um zu belegen, daß eine Norm in ihrer aktuellen Fassung die
Billigung des Ältestenrathes erhalten hat, ist ein Autorisierungsbeleg
vonnöthen. Ein solcher existiert in zwei Ausprägungen:
Legitimationsbeleg
Der Legitimationsbeleg gibt Auskunft darüber, daß
der Ältestenrath den Normkandidaten zur Kenntnis
genommen und für gut befunden hat. Er trägt die
Unterschrift mindestens eines Mitgliedes des Ältestenrathes.
Durch ihn zertifizierte Normen erhalten einen Empfehlungscharakter.
Dekret der Rechtswirksamkeit
Ein Dekret der Rechtswirksamkeit weist eine Norm als eine
Sonderform des Typs aus, die einen Verordnungscharakter besitzt.
Es bedarf der Unterschrift aller Mitglieder des Ältestenrathes und wird in der
Regel in Form eines Auszuges aus dem Firmengesetzblatt vorgelegt.
Werden geringfügige Fehler in einem Normdokument entdeckt, die
eines vollen Änderungsantrages nicht wert sind, so können diese
durch Errata korrigiert werden. Sie verändern das Erscheinungsbild
der Norm nicht, sondern werden als Anhang beigelegt. Jeder
Immatrikulierte kann ein Erratum beantragen, das vor der Veröffentlichung
der Zustimmung des Inspektors, nicht jedoch der des Ältestenrathes bedarf.
1 — Normausarbeitungsprozeß des Planteam Instituts für Normung